Wir erstellen Ihren Jahresabschluss entweder auf der Grundlage der von uns gefertigten Finanzbuchhaltung oder der von Ihnen selbst gefertigten Buchhaltung. Der Jahresabschluss besteht aus der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Hiervon zu unterscheiden ist die Steuerbilanz, die Grundlage für die Steuererklärungen ist. Die Steuerbilanz basiert grundsätzlich auf der handelsrechtlichen Bilanz. Aufgrund von zahlreichen Rechtsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht kommt es allerdings häufig zu deutlichen Abweichungen. Seit 2013 muss die Steuerbilanz zudem elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wir erledigen für Sie alle Aufgaben rund um Ihren Jahresabschluss:
Erstellung der Bilanz und GuV
Ableitung der steuerlichen Bilanzwerte von der Handelsbilanz
Offenlegungsbilanz
Erstellung des Anhangs
Erstellung und elektronische Übermittlung der E-Bilanz
Erstellung der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung
Führen des handelsrechtlichen Anlagenverzeichnisses
Erstellung der steuerrechtlichen Anlagenbuchhaltung
Führen des steuerrechtlichen Anlagenverzeichnisses
GoBD-sichere Speicherung Ihrer Daten
Darüber hinaus besteht für bestimmte Unternehmen eine Publizitätspflicht, bei der wir Sie gern unterstützen. Die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht ist die gesetzlich geregelte Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – im Bundesanzeiger spätestens zwölf Monate nach Abschlussstichtag zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für:
alle Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)
Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z.B. die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB)
sonstige Unternehmen, die eine gewisse Größe überschreiten (§ 1 Publizitätsgesetz)
Zweck der Regelung ist es, den Stakeholdern des Unternehmens, etwa Geschäftspartnern, Angestellten und Anteilseignern, zu ermöglichen, sich über dessen wirtschaftliche Lage zu informieren.