Kanzlei Rambow

Steuerberatung für Ihr Autohaus und Kfz-Werkstatt

Wir beraten Autohäuser, Kfz-Werkstätten, Unternehmen

Ein Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Beratung und Betreuung von Unternehmen des Automobilhandels, Autohäusern, Kfz-Werkstätten und Unternehmen der Automobilzulieferindustrie.

Mit dieser Spezialisierung können wir Ihnen maßgeschneiderte steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Beratungen anbieten.

Gerne zeigen wir Ihnen, was die korrekte Anwendung Ihrem Untenehmen bringt.

Kostenlose Erstberatung

Lernen Sie uns in einem honorarfreien Beratungsgespräch kennen und besprechen Sie mit uns die wesentlichen Fragen Ihres Kfz-Unternehmens.

Aus einer Hand

Wir begleiten Sie rundum. Von der steuerlichen Beratung bis zur Klärung aller Ihrer rechtlichen Fragen.

Langfristige Partnerschaft

Wir streben eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft mit unseren Mandanten an und legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Themen zur Steuerberatung für die Automobilbrache

Wir arbeiten für eine Vielzahl von Mandanten aus der Automobilbranche und haben somit
Expertisen bei Ihren täglichen Fragestellungen wie:

  • Innergemeinschaftliche Lieferung
  • Ausfuhr Drittland
  • verdeckter Preisnachlass
  • Differenzbesteuerung § 25a UStG
  • Bestandslisten
  • KFZ-Kontenrahmen

Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Tanja Rambow (Fachgebiet Verkehrsrecht)

Übersicht über anfallende Steuern und Anpassungen von Steuer-Vorauszahlungen

Beratung bei Finanzierungsfragen und

Hochrechnungen zu Finanzierungsalternativen

Erstellung von Planungsrechnungen (Liquiditäts-, Finanzbedarfs- und Ertragsplanungen)

Ordentliche Buchführung, Archivierung von Belegen und Externes Controlling

Erstellung von Abschlüssen, Bilanzen und Steuererklärungen

Formulierung von Vertragswerken (über unsere Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft)

In der Lohnbuchhaltung ist eine Fülle gesetzlicher Regelungen aus dem Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht zu berücksichtigen. Außerdem stellt die Lohnbuchhaltung in der Regel einen besonders sensiblen Bereich des Unternehmens dar und sollte daher nur von Experten mit dem entsprechenden Fachwissen bearbeitet werden. Wir übernehmen für Sie sämtliche Tätigkeiten in diesem Bereich, z.B.:

  • Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen
  • Ermittlung von Urlaubsentgelten
  • Berechnung, Anmeldung und Bescheinigung von Lohnsteuer und Sozialabgaben
  • Reisekostenabrechnungen

Für die Mitteilung von Änderungen z.B. der Stammdaten oder Gehältern einzelner Mitarbeiter bieten wir Ihnen Eingabetools über die wir die Änderungen direkt in unser Abrechnungsprogramm übernehmen. Das spart Ihnen Zeit gegenüber der Übermittlung per Fax oder Mail und wir können die Daten schneller und effizienter verarbeiten. Sie können alle Eingaben und Änderungen überall und mit sämtlichen Endgeräten vornehmen. Selbstverständlich prüfen wir die Angaben für Sie auf Plausibilität.

Wir erstellen für Sie sämtliche Steuererklärungen, die Sie zur Erfüllung Ihrer steuerrechtlichen Pflichten benötigen: die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung.

Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung erledigen wir folgende Aufgaben für Sie:

  • Prüfung Ihrer steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze auf Plausibilität
  • Prüfung Ihrer Vorsteuerbeträge auf Plausibilität
  • Abstimmung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit dem Finanzamt
  • Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung
  • Ausfüllen des amtlichen Umsatzsteuer-Formulars und der Anlage UR
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER

Bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Ausfüllen des amtlichen Gewerbesteuer-Formulars anhand Ihrer Unterlagen und Hinweise
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
  • Berechnung der Gewerbesteuer
  • Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (nur erforderlich, wenn Sie mehr als eine Betriebsstätte haben)

Zudem erstellen wir für Sie die Körperschaftsteuererklärung. Das bedeutet:

  • Ausfüllen des amtlichen Körperschaftsteuer-Formulars anhand Ihrer Finanzbuchhaltung und weiterer Angaben
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
  • Berechnung der Körperschaftsteuer
  • Erstellung der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach dem Körperschaftsteuergesetz

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss entweder auf der Grundlage der von uns gefertigten Finanzbuchhaltung oder der von Ihnen selbst gefertigten Buchhaltung. Der Jahresabschluss besteht aus der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Hiervon zu unterscheiden ist die Steuerbilanz, die Grundlage für die Steuererklärungen ist. Die Steuerbilanz basiert grundsätzlich auf der handelsrechtlichen Bilanz. Aufgrund von zahlreichen Rechtsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht kommt es allerdings häufig zu deutlichen Abweichungen. Seit 2013 muss die Steuerbilanz zudem elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wir erledigen für Sie alle Aufgaben rund um Ihren Jahresabschluss:

  • Erstellung der Bilanz und GuV
  • Ableitung der steuerlichen Bilanzwerte von der Handelsbilanz
  • Offenlegungsbilanz
  • Erstellung des Anhangs
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der E-Bilanz
  • Erstellung der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung
  • Führen des handelsrechtlichen Anlagenverzeichnisses
  • Erstellung der steuerrechtlichen Anlagenbuchhaltung
  • Führen des steuerrechtlichen
  • Anlagenverzeichnisses
  • GoBD-sichere Speicherung Ihrer Daten

Darüber hinaus besteht für bestimmte Unternehmen eine Publizitätspflicht, bei der wir Sie gern unterstützen. Die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht ist die gesetzlich geregelte Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – im Bundesanzeiger spätestens zwölf Monate nach Abschlussstichtag zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für:

  • alle Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)
  • Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z.B. die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB)
  • sonstige Unternehmen, die eine gewisse Größe überschreiten (§ 1 Publizitätsgesetz)

Zweck der Regelung ist es, den Stakeholdern des Unternehmens, etwa Geschäftspartnern, Angestellten und Anteilseignern, zu ermöglichen, sich über dessen wirtschaftliche Lage zu informieren.