Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten und berechnen die Finanzämter zum Stichtag 1. Januar 2022 alle rund 36 Mio. Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland neu. Dieses betrifft somit jeden Grundbesitz (bspw. eigengenutzte Wohnung / Haus, vermietete Objekte, Ferienwohnungen, unbebaute Grundstück, Wiesengrundstücke etc.) in Deutschland.
Die Kriterien für die Berechnung hängen davon ab, in welchem Bundesland das Objekt liegt. Die unterschiedlichen Länderregelungen sorgen zudem für einen Mehraufwand.
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dieses wird ab frühestens 1. Juli 2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31. Januar 2023.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Neubewertung Ihres Grundbesitzes und erstellen die entsprechenden Erklärungen.
FAQ zur Grundsteuerreform
Wann tritt die Grundsteuerreform in Kraft?
Wird sich meine Grundsteuerlast erhöhen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor allem in teuren und beliebten Großstädten, wie Hamburg, Stuttgart oder München, müssen sich Grundstücksbesitzer auf eine Erhöhung der Grundsteuer einstellen. Die Kommunen können einen rapiden Anstieg der Preise abfangen, müssen dafür jedoch auf Mehreinnahmen verzichten. Wer hingegen seine Immobilie(n) in einem strukturschwachen Gebiet hat, kann ab 2025 mit einer geringeren Grundsteuer rechnen. Allerdings sind die Kommunen berechtigt, bei Bedarf die Hebesätze zu erhöhen. Grundsätzlich müssen die Besitzer von Einfamilienhäusern mit steigenden Beträgen rechnen. Die Eigentümer beziehungsweise Bewohner von Mehrfamilienhäusern profitieren hingegen. Denn es wird allein das Grundstück besteuert auf dem das Haus steht und der Betrag lässt sich auf alle Parteien verteilen. Wer ein unbebautes Grundstück besitzt, muss mehr zahlen. Die neue Grundsteuer C soll bewirken, dass diese schneller entwickelt werden.D
Welche Werte werden neu bewertet?
Wie unterscheidet sich Grundsteuer A von Grundsteuer B und C?
Mit Grundsteuer A und Grundsteuer B werden die unterschiedlichen Hebesätze betitelt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt dabei durch die jeweilige Kommune.
„A“ steht für „agrarisch“ und gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. „B“ steht für „baulich“ und wird angewendet bei bebauten und unbebauten gewerblichen und privaten Grundstücken.
Die Grundsteuer C ermöglicht es Kommunen ab 2025 einen eigenen Hebesatz für baureife Grundstücke einführen.
Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Wie kann mich die Kanzlei Rambow unterstützen?
Wie werden die Daten an das Finanzamt übermittelt?
Die Übertragung der Feststellungserklärungen zum entsprechenden Finanzamt erfolgt über unser eigenes ELSTER-Zertifikat.
Ist die Übertragung der Daten verschlüsselt?
Wie beantrage ich eine Flurkarte oder einen Grundbuchauszug?
Honorarkalkulation
Unser Honorar bemisst sich, gemäß der gesetzlichen StBVV und bei normalem Aufwand, pro Grundstück nach dem jeweiligen Grundstückswert:
221,50 Euro netto (zuzüglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer)