Kanzlei Rambow

Digitale Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Für Ihr inhabergeführtes Unternehmen unterscheiden sich die Strukturen erheblich von managergeführten Konzernen und nehmen somit eine besondere Stellung ein.

Durch die enge wirtschaftliche und persönliche Verflechtung zwischen dem Unternehmen und der Familie haben unternehmerische Entscheidungen gleichzeitig oft weitreichende Konsequenzen für Sie und Ihre gesamte Familie.

Die strukturellen Unterschiede müssen daher stets berücksichtigt werden und können zu Besonderheiten führen, wie etwa bei Finanzierungs-, Wachstums- und Ausschüttungsfragen, der Unternehmensnachfolge, der Wahl der geeigneten Rechtsform und nicht zuletzt der Steueroptimierung.

Das stellt eine große Herausforderung für die Steuerberatung dar.

Unser Beratungsmix fokussiert sich deshalb nicht nur auf Ihr Unternehmen, sondern behält zu jeder Zeit auch die Interessen von Ihnen und Familie im Blick. Unternehmenserfolg kann nur langfristig und nachhaltig erhalten werden, wenn die verschiedenen Interessen in Einklang gebracht werden.

Wir beraten Familienunternehmen, oft über mehrere Generationen hinweg.
Dabei sind uns die Wahrung der Unternehmenskontinuität und die Stärkung des Familienzusammenhalts ein persönliches Anliegen.

Steuer

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Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss
Steuererklärungen

Beratung

Steuerliche Gestaltung
Unternehmensnachfolge
Betriebswirtschaftliche Beratung
Controlling
Finanzen und Vermögen
Lohnoptimierung

Themen zur betrieblichen Steuerberatung - FAQ

Most frequent questions and answers

Wir erstellen monatlich Ihre Finanzbuchhaltung und liefern Ihnen wertvolle Entscheidungsgrundlagen zur Unternehmenssteuerung. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und nutzen Sie die Zeit und den gewonnenen Freiraum, Ihr Geschäft strategisch voranzutreiben.

Für den laufenden Datenaustausch nutzen wir die Cloud-Lösung DATEV Unternehmen online. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei die Sicherheit und den Schutz Ihrer Daten gemäß Bundesdatenschutz. So arbeiten Sie nicht nur effizient, sondern auch sicher!

Der Schlüssel für die effiziente Zusammenarbeit ist der digitale Belegaustausch. Sie scannen Ihre Belege und übertragen sie in das DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen die digitalisierten Belege und Dokumente zentral sowohl Ihnen als auch uns zur Verfügung. Die relevanten Buchungsinformationen können wir durch eine automatische Belegerkennung direkt in den entsprechenden Buchungssatz übernehmen.

Zudem kann das System für den kompletten kaufmännischen Prozess und die Personalabteilung genutzt werden. Die Software wird Ihnen von uns zur Verfügung gestellt und muss nicht angeschafft werden. So können Sie nebenbei einen Großteil Ihrer Büroarbeit erledigen. Ihre bestehenden Systeme können Sie natürlich auch weiterhin nutzen.

Besonders interessant sind unsere Controlling-Services: regelmäßige betriebswirtschaftliche Analysen, Statistiken zu Umsätzen, Aufträgen etc. sowie kommentierte Berichte und maßgeschneiderte Auswertungen stellen wir Ihnen gern in der Cloud bereit. So haben Sie immer die aktuellsten Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.

In der Lohnbuchhaltung ist eine Fülle gesetzlicher Regelungen aus dem Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht zu berücksichtigen. Außerdem stellt die Lohnbuchhaltung in der Regel einen besonders sensiblen Bereich des Unternehmens dar und sollte daher nur von Experten mit dem entsprechenden Fachwissen bearbeitet werden. Wir übernehmen für Sie sämtliche Tätigkeiten in diesem Bereich, z.B.:

  • Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen
  • Ermittlung von Urlaubsentgelten
  • Berechnung, Anmeldung und Bescheinigung von Lohnsteuer und Sozialabgaben
  • Reisekostenabrechnungen
  • Baulohn und Kurzarbeit

Für die Mitteilung von Änderungen z.B. der Stammdaten oder Gehältern einzelner Mitarbeiter bieten wir Ihnen Eingabetools über die wir die Änderungen direkt in unser Abrechnungsprogramm übernehmen. Das spart Ihnen Zeit gegenüber der Übermittlung per Fax oder Mail und wir können die Daten schneller und effizienter verarbeiten. Sie können alle Eingaben und Änderungen überall und mit sämtlichen Endgeräten vornehmen. Selbstverständlich prüfen wir die Angaben für Sie auf Plausibilität.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss entweder auf der Grundlage der von uns gefertigten Finanzbuchhaltung oder der von Ihnen selbst gefertigten Buchhaltung. Der Jahresabschluss besteht aus der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Hiervon zu unterscheiden ist die Steuerbilanz, die Grundlage für die Steuererklärungen ist. Die Steuerbilanz basiert grundsätzlich auf der handelsrechtlichen Bilanz. Aufgrund von zahlreichen Rechtsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht kommt es allerdings häufig zu deutlichen Abweichungen. Seit 2013 muss die Steuerbilanz zudem elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wir erledigen für Sie alle Aufgaben rund um Ihren Jahresabschluss:

  • Erstellung der Bilanz und GuV
  • Ableitung der steuerlichen Bilanzwerte von der Handelsbilanz
  • Offenlegungsbilanz
  • Erstellung des Anhangs
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der E-Bilanz
  • Erstellung der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung
  • Führen des handelsrechtlichen Anlagenverzeichnisses
  • Erstellung der steuerrechtlichen Anlagenbuchhaltung
  • Führen des steuerrechtlichen Anlagenverzeichnisses
  • GoBD-sichere Speicherung Ihrer Daten

Darüber hinaus besteht für bestimmte Unternehmen eine Publizitätspflicht, bei der wir Sie gern unterstützen. Die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht ist die gesetzlich geregelte Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – im Bundesanzeiger spätestens zwölf Monate nach Abschlussstichtag zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für:

  • alle Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)
  • Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z.B. die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB)
  • sonstige Unternehmen, die eine gewisse Größe überschreiten (§ 1 Publizitätsgesetz)
  • Zweck der Regelung ist es, den Stakeholdern des Unternehmens, etwa Geschäftspartnern, Angestellten und Anteilseignern, zu ermöglichen, sich über dessen wirtschaftliche Lage zu informieren.

Wir erstellen für Sie sämtliche Steuererklärungen, die Sie zur Erfüllung Ihrer steuerrechtlichen Pflichten benötigen: die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung.

Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung erledigen wir folgende Aufgaben für Sie:

  • Prüfung Ihrer steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze auf Plausibilität
  • Prüfung Ihrer Vorsteuerbeträge auf Plausibilität
  • Abstimmung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit dem Finanzamt
  • Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung
  • Ausfüllen des amtlichen Umsatzsteuer-Formulars und der Anlage UR
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER

Bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Ausfüllen des amtlichen Gewerbesteuer-Formulars anhand Ihrer Unterlagen und Hinweise
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
  • Berechnung der Gewerbesteuer
  • Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (nur erforderlich, wenn Sie mehr als eine Betriebsstätte haben)

Zudem erstellen wir für Sie die Körperschaftsteuererklärung. Das bedeutet:

  • Ausfüllen des amtlichen Körperschaftsteuer-Formulars anhand Ihrer Finanzbuchhaltung und weiterer Angaben
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
  • Berechnung der Körperschaftsteuer
  • Erstellung der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach dem Körperschaftsteuergesetz
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide (Umsatzsteuerbescheid, Gewerbesteuerbescheid, Körperschaftsteuerbescheid) auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit und geben Ihnen im Fall einer Abweichung unsere Empfehlung zum Rechtsbehelf. Dem Bund der Steuerzahler zufolge ist jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft und bedarf einer fachlichen Prüfung durch den Steuerberater. Über fünf Millionen Steuerzahler setzen sich Jahr für Jahr gegen vermeintlich falsche Steuerbescheide zur Wehr – rund zwei Drittel von ihnen erfolgreich! Um Ihr Recht in Sachen Steuern zu wahren, zeigen wir Ihnen nach gründlicher Steuerbescheidprüfung Ihre Möglichkeiten, dieses auch durchzusetzen.

Wir übernehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen.
Wie oft die Voranmeldung versendet werden muss, hängt von der Höhe Ihre Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr ab. Um diese Details müssen Sie sich aber nicht kümmern, das machen wir für Sie.

  • Erstellung und elektronischer Versand der laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung und elektronischer Versand der jährlichen Dauerfristverlängerung sowie Anmeldung der Sondervorauszahlung von 1/11
  • Erstellung und elektronischer Versand der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

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