Die Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten und berechnen die Finanzämter zum Stichtag 1. Januar 2022 alle rund 36 Mio. Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland neu. Dieses betrifft somit jeden Grundbesitz (bspw. eigengenutzte Wohnung / Haus, vermietete Objekte, Ferienwohnungen, unbebaute Grundstück, Wiesengrundstücke etc.) in Deutschland.
Die Kriterien für die Berechnung hängen davon ab, in welchem Bundesland das Objekt liegt. Die unterschiedlichen Länderregelungen sorgen zudem für einen Mehraufwand.
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dieses wird ab frühestens 1. Juli 2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31. Oktober 2022.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Neubewertung Ihres Grundbesitzes und erstellen die entsprechenden Erklärungen.
FAQ zur Grundsteuerreform
Kontaktformular Grundsteuer
Nach Übersendung des Kontaktformulars erhalten Sie von der Kanzlei Rambow auf elektronischem Wege zu signierende Vollmachten und Auftragsvereinbarungen und nach Rückreichung eine Einladung zu unserem Grundsteuer-Mandantenportal.

Honorarkalkulation
Unser Honorar bemisst sich, gemäß der gesetzlichen StBVV und bei normalem Aufwand, pro Grundstück nach dem jeweiligen Grundstückswert: